Feuerungsanlagen

Reinigung und Überprüfung von Schornsteinen und Abgasleitungen

Bei der Verbrennung von Holz und Kohle entsteht Ruß. Da Ruß leicht entzündlich ist (Rußbrand im Schornstein!), müssen Ablagerungen regelmäßig entfernt werden. Je nach Nutzungs- und Heizverhalten prüft und reinigt der Schornsteinfeger die Abgasanlage von Kaminöfen und anderen Heizsystemen für feste Brennstoffe mehrmals im Jahr. Moderne Gas- und Ölheizungsanlagen produzieren bei einwandfreier Funktionsweise deutlich weniger Rückstände.
In diesem Fall prüft der Schornsteinfeger die Abgaswege auf mögliche Beeinträchtigungen oder Verunreinigungen wie z. B. durch Staub oder Korrosionsablagerungen. Der Querschnitt der Abgasanlage muss komplett frei sein, damit Heizabgase ungehindert abgeführt werden können. Abgase, die nicht vollständig nach außen abgeleitet werden, stören den Verbrennungsprozess. Dies kann nicht nur zu einem erhöhten Brennstoffverbrauch und damit zu höheren Kosten für den Besitzer führen, sondern zur verstärkten Entstehung von Kohlenmonoxid (CO). Treten Abgase mit erhöhter CO-Konzentration in den Aufstellraum aus, ist dies gefährlich für die Bewohner. Aus diesem Grund prüft der Schornsteinfeger, ob eine ungehinderte, vollständige Ableitung der Abgase möglich ist.

Abgaswegeüberprüfung

Der Schornsteinfeger prüft die Verbrennungsluftzufuhr, die Verbrennungsqualität und dabei den CO-Gehalt im Abgas. Die CO-Konzentration in den Abgasen darf einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten, da sie für den Menschen gesundheitsschädlich und sogar tödlich sein kann. Kohlenmonoxid ist ein unsichtbares, geschmacks- und geruchloses, giftiges Gas und damit nicht direkt wahrnehmbar.

Messung nach 1. BImSchV

Die Immissionsschutzmessung dient in erster Linie dem Umweltschutz. Der Schornsteinfeger ermittelt im Rahmen dieser Messung den Abgasverlust bei Öl- und Gasheizungen und kontrolliert, ob und in welchen Mengen umweltbelastende Partikel über Heizabgase in die Umwelt gelangen. Dabei orientiert er sich an gesetzlichen Grenzwerten.

Messung nach 1. BImSchV an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

Bei Heizungsanlagen für feste Brennstoffe (Scheitholz, Pellets, Kohle usw.) kontrolliert der Schornsteinfeger die Menge an umweltbelastenden Staubpartikeln sowie die Kohlenmonoxid (CO)-Konzentration in den Heizabgasen. Auch bei diesen Anlagen gibt es bestimmte Grenzwerte für CO und Staub, die nicht überschritten werden dürfen. Die Menge der ausgestoßenen Partikel ermittelt der Schornsteinfeger über eine Probe des Abgasstroms.

Messungen an Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe nach VDI 4207

Die 1. BImSchV ermöglicht es in den folgenden beiden Fällen, eine Feuerstätte für feste Brennstoffe ohne generelle Typprüfung eines Prüfinstituts weiter zu betreiben:

  1. Einzelraumfeuerungsanlagen, für die keine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers vorliegt und die vor dem 22. März 2010 errichtet worden sind, können nach § 26 der 1. BImSchV weiterbetrieben werden, wenn eine Typprüfung vor Ort im Einzelfall erfolgreich durchgeführt wird.
  2. Grundöfen, die ab dem 1. Januar 2015 ohne vorgefertigten typgeprüften Feuerraum und ohne Filter errichtet wurden, benötigen ebenfalls nach § 4, Abs. 5 eine Typprüfung vor Ort im Einzelfall.