Rachwarnmelder

Wenn es brennt, retten Rauchmelder Leben. Deshalb sind die Warngeräte in Baden-Württemberg Pflicht. 

Jährlich sterben rund 600 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten. Die meisten von ihnen werden nachts im Schlaf vom Feuer überrascht. Im Schlaf bemerken sie nicht, dass ein Feuer ausgebrochen ist. 95 Prozent der Brandtoten fallen nicht den Flammen zum Opfer, sondern sterben an einer Rauchvergiftung. Schon nach zwei bis vier Minuten können die inhalierten Brandgase tödlich sein. 

Viele dieser Opfer könnten vermieden werden, wenn Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet wären. Denn Rauchmelder lösen schnell nach Ausbruch eines Brandes Alarm aus und warnen mit einem schrillen lauten Ton vor der tödlichen Gefahr.

Deshalb wurde nun auch in Baden-Württemberg die Rauchmelderpflicht eingeführt.  Der Landtag  hat eine entsprechende Änderung der Landesbauordnung beschlossen.

Für wen gilt die Rauchmelderpflicht?

Schlafräume – auch Gästezimmer und Kinderzimmer – sowie Rettungswege (Flure) innerhalb der Wohnung müssen künftig mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Für die Ausstattung der Wohnungen mit Rauchmeldern ist der Eigentümer zuständig. Die Rauchmelderpflicht besteht in Miet- und Eigentumswohnungen, aber auch in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Beherbergungsbetrieben wie etwa Hotels. Für die Ausstattung der Räume mit Rauchmeldern ist der Eigentümer zuständig.

Ab wann gilt die Rauchmelderpflicht?

Neubauten müssen ab sofort mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Für bestehende Wohnungen und für Sondergebäude wie Pflegeheime oder Hotels galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2014. Damit müssen seit 2015 alle Wohnungen in Baden-Württemberg mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein. 

Quelle: http://mvi.baden-buerttemberg.de/de/ministerium/presse/pressemitteilung/ pid/ rauchmelder-retten-leben-1

Ist eine Wartung erforderlich?

Um die Funktionssicherheit des Melders gewährleisten zu können, ist entsprechend der DIN 14676 mindestens einmal jährlich eine Wartung durchzuführen. Wir übernehmen für Sie die Wartung und erstellen ein Wartungsprotokoll. Ein Wartungsvertrag ist Voraussetzung für die Hekatron „Echt-Alarm-Garantie“ und 10 Jahresgarantie gemäß den Hekatron Genius Garantiebedingungen.